KI in Unternehmen
Die Anwendung von KI bietet für unsere Arbeitswelt viele Chancen. Die Fähigkeiten von KI können Prozesse verbessern, bei der Lösung komplexer Aufgaben unterstützen und Arbeiten leichter und flexibler gestalten. Menschen können durch KI-gestützte Technologien von gefährlicher, körperlich schwerer und eintöniger Arbeit entlastet werden.
Bei der Anwendung von KI in der Arbeitswelt orientieren wir uns an den Vorschlägen der Enquete-Kommission »Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale« des Deutschen Bundestages. Die folgenden Empfehlungen sollen verhindern, dass mit der Einführung von KI die Entwertung menschlicher Arbeit, der Einschränkung der Entscheidungsautonomie von Beschäftigten, mit Arbeitsverdichtung und rigiderer Überwachung der Arbeitsleistung sowie mit Stellenabbau einhergeht:
- Wir möchten das Potenzial von KI nicht nur zur Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft, sondern gleichzeitig auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nutzen.
- Neue Geschäftsmodelle mit KI sollen zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer attraktiver Arbeitsplätze beitragen.
- KI soll arbeitende Menschen unterstützen und entlasten, z. B., indem vorrangig eintönige oder gefährliche Aufgaben an Maschinen übertragen werden. Im Gegenzug soll menschlichen Fähigkeiten wie Empathie und Kreativität mehr Raum gegeben werden.
- Wir möchten dafür sorgen, dass die Menschen auch mit KI die Möglichkeit haben, sich im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit mit anderen Menschen auszutauschen, menschliches Feedback zu erhalten und sich als Teil einer Belegschaft zu begreifen.
- Wir setzen uns dafür ein, dass Beschäftigte ihre Kompetenzen im Umgang mit KI weiterentwickeln können.
- Den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen sollen ausreichende Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI eingeräumt werden. KI-Anwendungen im Betrieb sollen transparent, nachvollziehbar und erklärbar gemacht werden.
- Gute betriebliche Praxis sowie Ergebnisse der Arbeitsforschung sollen verbreitet und Gestaltungskompetenz vermittelt werden.
- Sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten muss geschützt werden.
- Es muss für ausreichend soziale Sicherheit gesorgt werden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte bei Einführung und Anwendung menschenzentrierter KI-Anwendungen unterstützen
Information und Beteiligung schaffen Akzeptanz – das gilt auch für die Beschäftigten in Betrieben beim Thema KI. Deshalb muss für die erfolgreiche Einführung von KI-Anwendungen dafür gesorgt sein, dass die Beschäftigten frühzeitig informiert und beteiligt werden.
Ziel ist es, KI-Anwendungen gemeinsam mit den Beschäftigten für alle Seiten gewinnbringend einzuführen. Der Freistaat Sachsen unterstützt KMU und Beschäftigte dabei durch verschiedene Maßnahmen. Zum Beispiel beteiligt sich Sachsen an dem vom Bund auf den Weg gebrachten und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ko-finanzierten Programm »Zukunftszentren«. Ziel dieses Programms ist es, KMU und ihre Beschäftigten sowie Selbständige (insb. Solo-Selbständige) bei der Bewältigung und sozialen Gestaltung der derzeitigen großen Veränderungsprozesse, beispielsweise im Zusammenhang mit KI, zu unterstützen. Im Freistaat wurde hierzu das »Zukunftszentrum Sachsen« geschaffen. Auch das übergreifende »Zentrum digitale Arbeit« und das »Haus der Selbständigen« wurden in Sachsen angesiedelt.
Im Rahmen der Fachkräfterichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) werden sozialpartnerschaftliche Projekte gefördert. Die inhaltliche Gestaltung dieser Projekte richtet sich nach den konkreten Bedarfen vor Ort. Möglich sind auch Projekte, die sich der Einführung von KI-Anwendungen widmen.
Arbeitsrechtlichen Regelungsrahmen an KI anpassen
Die Arbeitsfelder und Tätigkeiten werden sich durch den Einsatz von KI in der Arbeitswelt zunehmend ändern, daher müssen auch die bestehenden Regelungsrahmen geprüft und angepasst werden. Ein Beispiel ist die Rolle des Betriebsrats, da bei Einsätzen von KI vor allem Mitbestimmungsrechte betroffen sein können. Auch arbeitsrechtliche Haftungsgrundsätze, Weisungsrechte und Verantwortlichkeiten sind in Bezug auf KI-Anwendungen zu überprüfen. Betrachtet werden muss zudem das Vorgehen bei einer möglichen Bewerberinnen- und Bewerberauswahl mithilfe von KI. Daher begrüßen wir die aktuellen Diskussionen zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI auf nationaler und europäischer Ebene.
Arbeits- und Gesundheitsschutz bei KI-Anwendungen beachten
Auch mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz gilt bei KI-basierten Arbeitsprozessen: Die Technik unterstützt den Menschen und nicht umgekehrt.
Vor dem Hintergrund, dass neue Produktions- und Beschäftigungsformen neuartige Gefährdungen bei der Arbeit mit sich bringen, erfordern Mensch-Maschine-Interaktionen eine ständige Abschätzung der Technikfolgen.
Die Arbeitsschutzmaßnahmen müssen also ebenfalls den sich schnell ändernden Gegebenheiten angepasst werden. Grundsätzlich werden wir dafür sorgen, dass durch den gesetzlichen Rahmen für Arbeits- und Gesundheitsschutz die menschengerechte Gestaltung der Arbeit unter KI-Bedingungen gewährleistet bleibt. Dafür kann auch die Forschung wichtige Erkenntnisse liefern, um eine neuartige und zugleich menschenzentrierte Arbeitswelt weiter sicher und gesund zu gestalten.
Die betrieblichen Arbeitsschutzexpertinnen und -experten im Unternehmen und das Aufsichtspersonal in den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern müssen auf der »Höhe der Zeit« sein. Dafür möchten wir die stetige Fortbildung in diesem Bereich vorantreiben.